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im Mindestmaß erhöhte Strafe | нижняя граница наказания (Der Zustimmung des Gerichtes [zur Verfahrenseinstellung] bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind. dejure.org eugrus) |