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 Bogdanna

link 28.03.2022 18:28 
Subject: Verhandlungsvermerk
Добрый вечер, уважаемые коллеги,

Verhandlungsvermerk in der Familiensache Müller

Может, есть какое-то точное название данного документа?

Примечание к судебному слушанию семейного дела Мюллер. - Ужасно коряво.

Спасибо!

 Mme Kalashnikoff

link 28.03.2022 19:34 
Я практически не касаюсь семейного права по работе, но перевела бы навскидку что-то вроде "протокола слушания". Пока ничего более подходящего не придумывается. Есть ли переводы FamFG на русский, я не знаю. Но это должен быть § 28 Abs. 4 FamFG:

4) 1 Über Termine und persönliche Anhörungen hat das Gericht einen Vermerk zu fertigen; für die Niederschrift des Vermerks kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle hinzugezogen werden, wenn dies auf Grund des zu erwartenden Umfangs des Vermerks, in Anbetracht der Schwierigkeit der Sache oder aus einem sonstigen wichtigen Grund erforderlich ist. 2In den Vermerk sind die wesentlichen Vorgänge des Termins und der persönlichen Anhörung aufzunehmen. 3Über den Versuch einer gütlichen Einigung vor einem Güterichter nach § 36 Absatz 5 wird ein Vermerk nur angefertigt, wenn alle Beteiligten sich einverstanden erklären. 4Die Herstellung durch Aufzeichnung auf Datenträger in der Form des § 14 Abs. 3 ist möglich.

https://dejure.org/gesetze/FamFG/28.html

 Bogdanna

link 28.03.2022 19:40 
Я думала о протоколе, но не было уверенности. Спасибо Вам большое!

 Mme Kalashnikoff

link 28.03.2022 19:42 
Die eine oder der andere Familienrichterin*Familienrichter hat sich längst eine Liste erarbeitet, wo und wie notwendige Informationen zu erlangen sind, wenn es darum geht, zu klären, ob und in welchem Umfang es zu häuslicher Gewalt kam und welche Gefahr hierdurch für die Beteiligten und die betroffenen Kinder besteht. Derartige Listen werden, ebenso wie der oben angebotene Fragenkatalog, zuweilen ergänzt, da sich immer wieder neue Ansatzpunkte für die Informationsgewinnung zeigen. Die nachfolgend aufgelisteten Ermittlungsansätze sind also beispielhaft zu verstehen.

Im Einzelfall gibt es weitere Erkenntnismöglichkeiten.80 So steht dem Familiengericht neben der förmlichen Beweisaufnahme nach den Regeln der ZPO, ggf. modifiziert durch das FamFG (z. B. §§ 163, 163a FamFG), die Möglichkeit formloser Ermittlungen zur Verfügung. Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist jeweils durch Aktenvermerk oder Fertigung von Kopien der beigezogenen Schriftstücke aktenkundig zu machen. Die Beteiligten sind im Rahmen des Zulässigen (BZRG, EGGVG, FamFG) über die Ermittlungsergebnisse zu informieren (§ 29 Abs. 3 FamFG), das kann z. B. auch in der mündlichen Verhandlung geschehen und in diesem Rahmen durch Vermerk (§ 28 Abs. 4 FamFG) oder Protokoll dokumentiert werden. Die Beteiligten müssen Gelegenheit haben, sich zu den Ermittlungsergebnissen zu äußern (§ 28 Abs. 1 FamFG).81

 Bogdanna

link 28.03.2022 19:44 
Точно протокол. Отлично)

 

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