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Gesamtvollstreckung f (Im Unterschied zu der Einzel(zwangs)vollstreckung dient die Gesamtvollstreckung der Befriedigung aller Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, а в РФ это ст. 34 Фед. закона № 234-ФЗ Евгения Ефимова) |