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самоуправление несостоятельным должником своей конкурсной массойstresses
econ. Eigenverwaltung f (Особенность немецкой процедуры банкротства: Die Eigenverwaltung ist lt. §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Евгения Ефимова)