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принцип универсального правопреемстваstresses
law Universalsukzession n (wanderer1); Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge (Das deutsche Erbrecht zeichnet sich unter anderem durch das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, der sogenannten Universalsukzession, aus, die in § 1922 BGB niedergelegt ist. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Erblassers unmittelbar mit dessen Tod auf den oder die Erben übergeht, es bedarf hierzu grundsätzlich keiner weiteren Übertragungsakte. Der Erbe wird damit rechtlich zwingend und automatisch zum Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. wanderer1)