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закрепление публичного предназначения в качестве целевого предназначения какого-либо имущества (uzbek); см. http://www.lexexakt.de/glossar/widmung.php (Mit Widmung wird der Rechtsakt bezeichnet, der aus einer Sache eine öffentliche Sache macht, mit der Folge, dass sie nicht mehr dem privaten Sachenrecht unterliegt. Mit der Widmung wird auch die Art des Gebrauchs festgelegt. Dabei kann die Widmung sowohl ausdrücklich (= Widmungsakt) als auch durch tatsächliches Tun, z.B. eine bestimmte Art der Nutzung, erfolgen. Ein Gebrauch außerhalb der Widmung ist grundsätzlich nicht zulässig. uzbek) |