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Ultra-vires-Lehre m (nach der die rechtsgeschäftliche Bewegungsfreiheit von Gesellschaften durch den in der Satzung festgesetzten Geschäftszweck begrenzt wird) | |||
Ultravireslehre f (für Gesellschaften); Handlung, die mit dem in der Satzung festgelegten Zweck nicht in Einklang steht |