Kapitalverbrechen(Der Begriff "Kapitalverbrechen" kommt weder im StGB noch in der StPO vor. Trotzdem wird der Begriff auch heute noch in der Rechtsprechung gebraucht. Streng genommen ist "Kapitalverbrechen" ein "historisch begründeter, mittlerweile NUR NOCH UMGANGSSPRACHLICHER Begriff für eine besonders schwere, nach damaligem Recht mit dem Tode zu ahndende Straftat". Евгения Ефимова)